Ruhe bewahren – Erste Schritte nach dem TodesfallAuch wenn es schwerfällt: Versuchen Sie in der belastenden Situation Ruhe zu bewahren. Der erste Schritt ist, einen Arzt zu verständigen – idealerweise den Hausarzt des Verstorbenen. Ist dieser nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117.
Ärztliche Feststellung des TodesNur ein Arzt darf den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausstellen. Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim ein, kümmert sich in der Regel das dortige Personal um die Verständigung eines Arztes und informiert Sie anschließend.
Wir sind jederzeit für Sie daSobald der Arzt den Tod festgestellt hat, können Sie sich direkt an uns wenden. Unter 05141 / 25750 erreichen Sie uns rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Wir nehmen uns Zeit für Sie – und stehen Ihnen mit Einfühlungsvermögen und Erfahrung zur Seite.
Wir kümmern uns um alle FormalitätenIn einem Trauerfall fallen leider auch viele bürokratische Aufgaben an. Diese übernehmen wir gerne für Sie, damit Sie sich auf den Abschied konzentrieren können. Wir stellen benötigte Unterlagen zusammen oder beschaffen fehlende Dokumente – zuverlässig und unkompliziert.
Wichtige Unterlagen für den TrauerfallFür die Abwicklung der Formalitäten benötigen wir unter anderem folgende Dokumente:
Wichtige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass der Verstorbenen/des Verstorbenen
die Geburtsurkunde (bei Ledigen)
das Stamm-/Familienbuch oder die Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
die Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und die Heiratsurkunde (bei Geschiedenen)
Krankenversicherungskarte der Verstorbenen/des Verstorbenen